Archive für 19.11.2008

Damenreise 2009

Liebe Damen,

unsere Mitglieder Marianne Hörster und Marlies Schlewing organisieren in 2009 die alljährliche Damenreise. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zum geplanten Golftrip:

Golfreise für die Damen des GCTW 

 

Wir fahren vom 19.06. – 21. 06. 2009 nach Wiesmoor in Ostfriesland,

Wiesmoor hat einen 27 Lochplatz. Übernachten werden wir im dazugehörigen Hotel „ Blauer Fasan“

Wie üblich haben die Teilnehmerinnen der letzten Fahrt Vorrang. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 beschränkt. Bitte gebt an, ob Bus oder PKW gewünscht wird. Die Mehrheit entscheidet.

Der Bustransfer würde bei 20 Teilnehmerinnen 55 EUR betragen.

2 Übernachtungen, 2x Frühstück,2x Halbpension und 2 Tage Greenfee

DZ  250,00 EUR pro Person,  EZ 282,00 EUR, zusätzlich 2x Rundenverpflegung 9,50 EUR

Tragt Euch bitte bis zum 31.12.08 in die Liste ein, oder Anmeldung per

e-mail  oder Telefon bei

 

marianne@hoerster.com        marlies-schlewing@web.de 

 

0521 – 886566                         0521 – 152972 

Goldcard??

dgv-ausweis_rvs_145_100.jpgLiebe Mitglieder,

aktuell steht die Ausweisbestellung 2009 an und wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung beim DGV-Ausweis hinweisen. Für das Jahr 2009 führt der DGV eine Ausweiskennzeichnung zur Mitgliederstruktur ein. Da der Golf Club Teutoburger Wald alle kriterien zur R/vS Kennzeichnung in Gold erfüllt, werden auch Sie (soweit Sie über ein uneingeschränktes Spielrecht verfügen) im kommenden Jahr die bestmögliche Kennzeichnung auf Ihrem Ausweis wiederfinden.

Für Sie bedeutet dies insbesondere, dass Sie bei Vorlage Ihres Ausweises in einem anderen Club keinerlei Restriktionen wie erhöhtes Greenfee oder keine Spielmöglichkeit zu erwarten haben.

Zu Ihrer Information haben wir nachfolgend wichtige Informationen des DGV für Sie zusammengefasst:

Wissenswertes über den DGV-Ausweis 2009

Der DGV-Ausweis ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft bzw. Spielberechtigung in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub beziehungsweise auf einer Golfanlage. Er wurde im Jahr 1992 eingeführt und hat die früher vielfach ausgegebenen individuellen Mitgliedskarten abgelöst.

Alle DGV-Mitglieder erhalten jährlich den DGV-Ausweis beziehungsweise den DGV-Ausweisplus und nehmen so am organisierten Golfsport unter dem Dach des DGV teil. Das betrifft aktuell über eine halbe Million Golfspieler. Der DGV-Ausweis hat sich zu einem Marketinginstrument und durch den Magnetstreifen (bis zum Jahr 2010) zu einem nicht mehr wegzudenkenden Organisationsmittel sowie Schlüssel für Services auf den Golfanlagen entwickelt.Service-Funktionen
Der DGV-Ausweis ist die Grundlage für das Golfspielen außerhalb des Heimatvereins. D.h., Inhaber des DGV-Ausweises erhalten in aller Regel gegen Vorlage der Karte Gastspielmöglichkeit gegen Greenfee - im Inland und im Ausland. Dabei liegt es im Hausrecht des einzelnen Golfclubs bzw. Golfanlagenbetreibers zu entscheiden, wer auf seiner Golfanlage zu welchen Konditionen spielen darf. Dabei dient der DGV-Ausweis durch die auf der Vorderseite aufgedruckte  Stammvorgabe zugleich als Handicap-Nachweis.

Zusätzlich hat der DGV-Ausweis für die dem DGV angeschlossenen Golfclubs bzw. Golfanlagen eine wichtige Marketingfunktion, ist er doch wichtigster Leistungsbestandteil der Clubmitgliedschaft. Auch wird er von den Golfclubs vermehrt als internes Organisationsmittel.

Layout und Technik
Die DGV-Ausweise erscheinen mit unverändertem Bildmotiv und einem angepassten Layout. Er trägt - als Jahresausweis - die Jahreszahl 2009, sowie die Personalisierungsdaten wie gewohnt auf der Vorderseite der Karte. Das hochwertige Motiv in Verbindung mit den Logos des DGV auf der Vorderseite sowie des Europäischen Golfverbandes (EGA) und des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) auf der Rückseite verleiht ihm einen hohen Imagewert.

Die Ausweis-Nr. auf der Vorderseite setzt sich zusammen aus der vierstelligen DGV-Nr., die zentral vom DGV vergeben wird, und der sechsstelligen Mitglieds-Nr., unter der der Golfspieler im Club geführt wird. Über die Ausweis-Nr. ist zusammen mit der vierstelligen Service-Nr. ein einfacher Zugang zu den Servicefunktionen des Internet-Portals www.golf.de und www.mygolf.de möglich. Die Service-Nr. kann vom Golfspieler im Internet nach der ersten Registrierung durch ein persönliches Passwort ersetzt werden.

Auf der Rückseite ist der DGV-Ausweis bzw. der DGV- Ausweisplus  mit einem Magnetstreifen ausgestattet, auf dem personenbezogene Daten des Golfspielers gespeichert sind, die für die Vorgabenverwaltung und Wettspielabwicklung benötigt werden. Die Adresse des Golfspielers gehört nicht dazu. Die Daten können im Clubsekretariat mittels Kartenleser elektronisch ausgelesen und in das Club-Verwaltungs-System übernommen werden. Der DGV-Ausweis ermöglicht damit eine rationelle, fehlerfreie Gatspielerdaten-Erfassung. Zur optischen Unterscheidung von DGV-Ausweis und DGV- Ausweisplus wird rechts unten auf der Vorderseite der Schriftzug „DGV- Ausweisplus“ zur Kennzeichnung aufgedruckt.

Die Rückseite des DGV-Ausweises ist mit einem Text zur Anerkennung der Verbandsordnungen des DGV versehen. Mit der Anerkennung der Verbandsordnungen erklärt der Ausweisinhaber, dass die Regularien des DGV in der jeweils gültigen Fassung einschließlich der darin vorgesehenen Sanktionen unmittelbar für ihn gelten. Die maßgeblichen Verbandsordnungen sind die Golfregeln (einschließlich  Amateurstatut) und das DGV-Vorgabensystem.

Ausgabe an Golfspieler
Die Ausgabe des DGV-Ausweises an die Golfspieler erfolgt durch die DGV-Golfclubs. Die Golfclubs bestellen die DGV-Ausweise für ihre Mitglieder beim Kartenlieferanten des DGV, indem Sie dem Kartenlieferanten auf elektronischem Weg die Personalisierungsdaten übermitteln. Die Golfclubs tragen damit auch die Verantwortung für die korrekte Wiedergabe der Daten auf dem DGV-Ausweis. Sie bestimmen auch den Zeitpunkt und den Weg der Aushändigung der Ausweise an ihre Mitglieder. Die Spannweite reicht vom postalischem Versand im Dezember des Vorjahres bis hin zur Abholung des Ausweises im Clubsekretariat ab Saisonbeginn. Vielfach wird der DGV-Ausweis den Clubmitgliedern erst nach Bezahlung ihrer Beitragsrechnung ausgehändigt. Die Lieferzeit der DGV-Ausweise durch den Kartenlieferanten beträgt regelmäßig ein bis zwei Wochen.

  • Ausweis-Regularien
    Die Ausgabe des DGV-Ausweises ist in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien geregelt. Diese beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungen:

    • Verpflichtung des DGV-Mitglieder, seinen Mitgliedern bzw. vertraglich angeschlossenen Personen mit mindestens 12-monatiger Vertragslaufzeit den einheitlichen DGV-Ausweis auszuhändigen und daneben keine eigenen oder sonstige Mitgliedskarten auszugeben. Ferner seine Mitglieder darüber zu informieren, dass der DGV-Ausweis die Mitgliedschaft im Golfclub belegt und nicht dazu berechtigt, auf anderen Plätzen ein Spielrecht gegen Greenfee einzufordern.
    • Verbot, den DGV-Ausweis an Personen auszugeben, die nicht Mitglied bzw. vertraglich angeschlossene Person mit mindestens 12-monatiger Vertragslaufzeit sind.
    • Vom DGV-Mitglied abzugebende Erklärung bei der Bestellung der DGV-Ausweise beim Kartenlieferanten des DGV.
    • Vergabe von maximal 700 DGV-Ausweisen je neun Löcher des eigenen oder vertraglich genutzten Golfplatzes für Golfspieler, die am 1. Januar des Jahres 18 Jahre oder älter waren.

Fragen und Antworten zur Kennzeichnung

Die meistgestellten Fragen zur neuen, freiwilligen Ausweis-Kennzeichnung.

Muss jedes DGV-Mitglied seine DGV-Ausweise kennzeichnen?
Es gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit. Jeder dem DGV angeschlossene Golfclub/Anlagenbetreiber entscheidet selbst, ob er die von ihm ausgegebenen DGV-Ausweise mit den festgelegten Merkmalen kennzeichnen möchte oder nicht.

Kann man für die Golfanlage nur das goldene „R/vS“ erhalten?
Wenn eine Golfanlage an der freiwilligen Kennzeichnung der DGV-Ausweise teilnimmt, dann ermittelt eine Software für jede Ausweisbestellung welche Kennzeichnung („ohne“, „R“, „vS“, „R/vS“) darauf aufgebracht wird. Eine Beschränkung auf ein bestimmtes Hologramm ist nicht möglich.

Erhalten auch Fernmitglieder das „Regionalitäts“-Hologramm?
Die Regionalitäts-Kennzeichnung bezieht sich auf die Golfanlage. Werden die Kriterien von dieser erfüllt, dann werden alle ausgegebenen DGV-Ausweise entsprechend gekennzeichnet.

Unterschiedliches Greenfee bei unterschiedlichen Kennzeichnungen?
Den Clubsekretariaten soll eine Greenfee-Findung durch die Verknüpfung von Ausweiskennzeichnung zwischen dem DGV-Intranet und den Club-Verwaltungs-Systemen ermöglicht werden. Letztendlich ist dies aber immer eine Entscheidung der Golfanlage. Es gilt das Hausrecht.

Wie wird mit ausländischen Postleitzahlen umgegangen?
Der DGV berücksichtigt die Postleitzahlen aus den Grenzregionen für die Ermittlung der Regionalität. Die Datenbank beinhaltet aber z.B. keine Postleitzahlen aus den USA oder aus Südafrika. Diese Mitglieder-Heimatorte werden bei der Ermittlung nicht berücksichtigt.

Wird dem Club eine Auswertung der Mitgliederdaten zur Verfügung gestellt?
Den Clubsekretariaten steht im Intranet-Informations-System (IIS) eine clubbezogene Auswertung zur Verfügung. Die Daten werden aktuell innerhalb der Kategorie „Mitglieder“ aufbereitet.

Was ist ein „Volles Spielrecht“ eines Mitgliedes?
Ein Mitglied hat ein volles Spielrecht auf seiner Heimatanlage, wenn die Nutzung der Golfanlage nicht auf bestimmte Tage festgelegt wurde oder er keine zusätzliche Nutzungsgebühr entrichten muss.
 

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